Eine weitere Form der Ausbildungsmöglichkeit stellt die Teilqualifizierungslehre dar. Diese ist für die beiden Fachrichtungen in der wirtschaftlichen Fachschule sowie in den Fachrichtungen Maschinenbau sowie Weberei in der technischen Fachschule möglich.
Diese wird jenen Schülerinnen und Schülern angeboten, die dem gesamten Anforderungsprofil eines Lehrberufes bzw. Lehrplanes nicht entsprechen können.
Der Praxisbezug der Bildungsangebote ist das Markenzeichen dieser Ausbildungsform. Die Auswahl der Lehrinhalte in den allgemeinbildenden Gegenständen wird durch besondere Lebensnähe bestimmt.
Die Ausbildung in den einzelnen Fachrichtungen schließt mit einer Teilqualifizierungsprüfung ab.
Als Aufnahmevoraussetzungen gelten jeweils:
- Absolvierung von 8 Pflichtschuljahren
- Vorliegen einer Sehschädigung bzw. Behinderung
- Ablegen einer auf die Behinderungsart abgestimmten Einstufungsprüfung.